Speicherung von Gesichtsbildern
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hält die Speicherung von Gesichtsbildern in Datenbanken der Europäischen Union für eine „wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8492) hervor.
Wie die Fraktion darin schrieb, hat die EU-Kommission am 4. Mai dieses Jahres ihren Vorschlag zur Neufassung der Eurodac-Verordnung vorgelegt. Bisher werde Eurodac zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun solle das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, das Anliegen der Kommission zu begrüßen. Der Vorschlag der Kommission müsse in seinen Einzelheiten geprüft werden. Eine abschließende Bewertung einzelner Regelungen des Vorschlags sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Wie die Regierung weiter schreibt, sollten die Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung für Zwecke der Verifizierung und der Identifizierung von Personen erfolgen können. Der Vorschlag der Kommission sehe die Nutzung der Gesichtserkennungstechnik „insbesondere für die Fälle vor, da aufgrund des Zustands der Fingerspitzen und Weigerung des Betroffenen die Fingerabdruckabnahme und ein Fingerabdruckabgleich zum Teil nicht möglich sind“.
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