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16.06.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 363/2016

Menschenrechtslage in Tunesien

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind keine aus religiösen Motiven begangenen Straftaten gegen Christen beziehungsweise Zerstörungen und andere Beeinträchtigungen von Kirchen und anderen christlichen Einrichtungen in Tunesien bekannt. Eine Sanktionierung von Missionierung oder Konversion zum Christentum ist im tunesischen Strafrecht nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/8692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8194) zur menschenrechtlichen Lage in Tunesien. Eine Konversion könne aber durchaus gesellschaftliche Ausgrenzung zur Folge haben. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, lägen ihr in jüngerer Zeit auch keine Erkenntnisse zu antisemitisch motivierten Straftaten gegen Juden oder deren religiös motivierter Benachteiligung vor.

Die Bundesregierung berichtet in der Antwort von ,,Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung durch tunesische Behörden„, deren Ausmaß aber ,,nach einhelliger Einschätzung von Experten“ stark zurückgegangen sei. Die tunesische Regierung erkenne das Problem an, auch indem sie bekräftige, gegen die Straflosigkeit in diesem Bereich entschlossen vorzugehen.

Weiter heißt in der Antwort, dass das UN-Kinderhilfswerk (UNICEF) den Anteil der von Kinderarbeit in Tunesien betroffenen Kinder auf zwei Prozent schätze und den Anteil der zwischen 2005 und 2013 verheirateten Minderjährigen auf ebenfalls zwei Prozent. Keine Erkenntnisse lägen dazu vor, wie viele Menschen seit 2012 wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen auf der Grundlage des Artikels 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, die Bundesregierung schreibt hier von einer „mindestens zweistelligen Ziffer“. Es sei davon auszugehen, dass Benachteiligungen und Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen in Tunesien häufig vorkommen. Gezielte Maßnahmen der tunesischen Regierung zur Beseitigung solcher gruppenspezifischen Nachteile seien nicht bekannt. „Der Themenbereich ist mit starken gesellschaftlichen Tabus belegt.“

Bei der Meinungsfreiheit schließt sich die Bundesregierung laut Antwort der Einschätzung von „Reporter ohne Grenzen“ an, wonach Tunesien in der Region Mittlerer Osten und Nordafrika „mit deutlichem Abstand zu anderen Ländern über das größte Maß an Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit verfügt“.

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