Kurzflüge in Deutschland
Berlin: (hib/MIK) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es keine allgemeine Definition von sogenannten Billigfluggesellschaften („Low-Cost-Carrier“). Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/8748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8552(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Weiter gibt sie in ihrer Antwort einen Überblick über die Anzahl der Flüge in Deutschland mit einer Streckenlänge unter 600 Kilometer und über die Anzahl der Passagiere auf diesen Flügen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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