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21.06.2016 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 376/2016

Nachbesserungen beim Integrationsgesetz gefordert

Berlin: (hib/EB) Der Entwurf für ein Integrationsgesetz der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/8615) stößt auf ein geteiltes Echo der Experten. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, in dessen Mittelpunkt auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6644) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen standen (18/7651, 18/7653) standen. Sowohl die Opposition wie auch die Koalition wollen mit ihren Initiativen die Integration von Flüchtlingen erleichtern.

Laut Gesetzentwurf von Union und SPD sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten - zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Bundesmitteln geschaffen werden. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete sollen außerdem leichter eine Berufsausbildung absolvieren können. Zugleich möchten Union und SPD die Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtling an Integrationsleistungen wie „hinreichende Sprachkenntnisse“ knüpfen sowie eine Wohnsitzzuweisung einführen.

Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtete von einem „beispiellosen Andrang“ auf die Integrationskurse seit deren Öffnung für Asylsuchende im Oktober 2015. Die 211.000 Anträge auf Zulassung zeigten, dass es eine hohe Eigenmotivation der Geflüchteten gebe. Das Prinzip „Fördern und Fordern“, nach dem Flüchtlinge zu einer Teilnahme am Sprachkurs verpflichtet werden können, sei dennoch richtig.

Auch die kommunalen Spitzenverbände befürworteten das Gesetzesvorhaben, das mit der Wohnsitzauflage und der Stärkung des Spracherwerbs einige ihrer zentralen Forderungen beinhalte. Irene Vorholz (Deutscher Landkreistag) und Helmut Fogt (Deutscher Städtetag) kritisierten jedoch die reduzierte Aufwandsentschädigung für Flüchtlinge, die eine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen. Um einen „unverhältnismäßigen Aufwand“ für die Sozialverwaltungen zu verhindern, solle anstelle von 80 Cent der Regelsatz für sogenannte Ein-Euro-Jobs gezahlt werden.

Carmen Bârsan von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte den Ansatz des Gesetzesvorhabens. Er gehe aber an einigen Stellen nicht weit genug. So sollten geduldeten Flüchtlingen nicht erst ab 2018, sondern ab sofort Förderinstrumente der Berufsausbildung zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Meldepflicht bei Ausbildungsabbruch sei richtig, dürfe aber nicht dem Ausbildungsbetrieb aufgebürdet werden. Zudem empfahl Büsnau, dass Absolventen einer Ausbildung nach zweijähriger Berufstätigkeit erleichterten Zugang zu einer Niederlassungserlaubnis erhalten.

Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) forderte dass Flüchtlinge in Ausbildung anstelle der Duldung einen gesonderten Status erhalten. Der - oftmals nicht selbstverschuldete - Abbruch einer Ausbildung dürfe nicht automatisch dazu führen, dass ein Flüchtling ausgewiesen werde. Erhebliche Bedenken äußerte Buntenbach gegenüber der geplanten Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten, die wahrscheinlich zur Kostenreduzierung in Aufnahmeeinrichtungen eingesetzt würden und in Konkurrenz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen auf dem lokalen Arbeitsmarkt treten könnten. Kritisch betrachtet der DGB nach ihren Worten zudem die Wohnsitzauflage sowie die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs.

Grundsätzliche Kritik kam von Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband. Sie kritisierte, dass das Gesetz geflüchteten Menschen einen mangelnden Integrationswillen unterstelle sowie „sanktioniere anstatt zu ermutigen“.

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