Bundesrats-Vorschläge zurückgewiesen
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat sich gegen Vorschläge des Bundesrates zur Änderung ihres neuen Anti-Terror-Pakets ausgesprochen. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/8881) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (18/8824) hervor.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse einzuräumen zur Einrichtung gemeinsamer Dateien „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten“. Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Zudem ist unter anderem geplant, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen.
Nach dem Willen des Bundesrates soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, nicht nur bei im Voraus bezahlten, sondern bei allen Mobilfunkdiensten eine Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Daten vor der Freischaltung vorzusehen. Ferner will der Bundesrat unter anderem durch das BfV sichergestellt haben, dass die Landesbehörden für Verfassungsschutz „vollen lesenden Zugriff“ auf die in den geplanten gemeinsamen Dateien enthaltenen Daten erhalten.
Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass das BfV „wegen der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Verfassungsschutzverbundes als Mischverwaltung von Bund und Ländern nicht alleiniger Kommunikationspartner ausländischer Nachrichtendienste“ sein könne. Empfänger in Deutschland sei „,der deutsche Inlandsnachrichtendienst', das heißt der Verfassungsschutzverbund insgesamt, nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz isoliert“.
Dagegen argumentiert die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern „ als Gegenstand auswärtiger Gewalt grundsätzlich dem Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentralstelle des Verfassungsschutzverbundes vorbehalten“ sei. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Einbezug von Landesverfassungsschutzbehörden durch generelles Abrufrecht „könnte die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten erheblich erschweren und damit der Aufgabenerledigung abträglich sein“. Die Weitergabe von Erkenntnissen durch das BfV an Landesverfassungsschutzbehörden bleibe davon unberührt.
Zur Forderung des Bundesrates, bei allen Mobilfunkdiensten eine Pflicht zur Datenverifizierung vorzusehen, schreibt die Bundesregierung, da das Problem der schlechten Qualität der Bestandsdaten bislang nur im Prepaid-Bereich bestehe, „sollte der praktischen Bedarfslage folgend die gesetzliche Pflicht darauf beschränkt werden“.
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