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22.06.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 387/2016

Wenig Bedarf an abschaltbaren Lasten

Berlin: (hib/HLE) In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch haben Experten derzeit nur einen geringen Bedarf an abschaltbaren Lasten zur Entlastung des Stromnetzes konstatiert. Dieses „Werkzeug“ sei aber entwicklungsfähig. Grundlage der Anhörung war die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/8561), die das Ziel hat, das Elektrizitätsversorgungssystem durch eine bessere Laststeuerung effizienter zu machen. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird damit die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann.

Eva Hauser vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme wies darauf hin, die bisher gesammelten Erfahrungen mit den Abrufen abschaltbarer Lasten würden „nicht auf einen wirklich bedeutenden gegenwärtigen Bedarf an solchen abschaltbare Lasten“ hinweisen. Daher sollten andere Konzepte zur Erschließung zusätzlicher abschaltbarer Lasten genutzt werden. Mit der bisherigen Verordnung sei eine Art Gemischtwarenladen geschaffen worden, was von den Unternehmen nicht angenommen worden sei. Zudem seien bestehende andere Produkte wie die „Minutenreserve“ verdrängt worden. Der Verordnungsgeber müsse „mehr Mut“ haben, forderte Hauser.

Johannes Kindler (Bird & Bird) bewertete die Verordnung „eindeutig positiv“. Die Instrumente sollten weiterentwickelt werden, damit sich auch kleine Unternehmen beteiligen könnte. Kindler regte an, auch im Industriebereich zuschaltbare Lasten zu vergüten: „Die Zuschaltbarkeit ist für die Energiewende von besonderem Interesse, weil damit spontan Überschüsse der Erneuerbaren aufgenommen werden können.“

Andreas Jahn (Regulatory Assistant Projekct) legte dar, die bisherigen Erfahrungen mit den abschaltbaren Lasten würden die Auffassung der Bundesnetzagentur bestätigen, die sich gegen eine neue Verordnung ausgesprochen hatte. Die Verordnung sei kein Instrument, um die Energiewende zu befördern.

Für den Verband der chemischen Industrie betonte Christof Bauer, abschaltbare Lasten seien Vorsorge für ein zunehmend gestresstes Stromnetz in der Hoffnung, dass man diese nicht brauche. Durch die von der Regierung vorgesehene Mindestanschlussspannung für abschaltbare Lasten von 20 kV würden zu viele Anbieter ausgeschlossen. Dadurch würden Marktteilnehmer diskriminiert. Auch sollte das Angebot sofort abschaltbarer Lasten besser honoriert werden. Diese Forderung wurde auch von Michael Niese (Wirtschaftsvereinigung Metalle) erhoben. Die Wirtschaftsvereinigung begrüßte die Verordnung insgesamt. Da in Zukunft nicht mehr so viele und nicht mehr so nahe gelegene Kraftwerke zur Verfügung stehen würden, seien Alternativen notwendig.

Markus Stobrawe (Amprion) erklärte, aus Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers stellten die abschaltbaren Lasten ein Zusatzwerkzeug dar, das bisher gut funktioniert habe und die Netzbetreiber bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstütze. Die Übertragungsnetzbetreiber müssten aber auch ohne dieses Zusatzwerkzeug auskommen. Einschränkend stellte Stobrawe fest: „Aufgrund des geringen Potenzials von abschaltbaren Lasten in Süddeutschland und der eingeschränkten Verfügbarkeit können abschaltbare Lasten weder den Netzausbau noch den Bedarf an Netzreserve in Süddeutschland reduzieren.“ Auch Jochen Bammert (Transnet) sprach von einem Zusatzwerkzeug. Es zeichne sich insgesamt jedoch ein Paradigmenwechsel ab. Die Energieerzeugung folge nicht mehr der Last, sondern die Last müsse der Energieerzeugung folgen.

Laut Definition der Bundesregierung können zuverlässig zur Verfügung stehende abschaltbare Lasten für Systembilanzzwecke und zur Engpassentlastung eingesetzt werden. Sofort abschaltbare Lasten könnten darüber hinaus „in der akuten Gefahrensituation der Unterfrequenz“ eingesetzt werden. Wie es in der Verordnung weiter heißt, werden die abschaltbaren Lasten durch Ausschreibungen ermittelt. Es werde zwei Produktkategorien zu zunächst je 750 Megawatt geben. Eine Kategorie seien sofort abschaltbare Lasten, die die Abschaltleistung automatisch frequenzgesteuert und unverzögert ferngesteuert herbeiführen könnten. Die zweite Kategorie seien schnell abschaltbare Lasten, deren Abschaltleistung ferngesteuert innerhalb von 15 Minuten herbeigeführt werden könne. Aus Sicht der Engpassentlastung sei der Zeitraum von 15 Minuten als sehr schnell einzustufen, heißt es. Die Verordnung ist bis zum 1. Juli 2022 befristet.

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