EEG wird auf Ausschreibungen umgestellt
Berlin: (hib/HLE) Der Wettbewerb soll bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8860). Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden. Der Entwurf ist identisch mit dem bereits von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf (18/8832).
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