Übereinkommen über Streumunition
Berlin: (hib/HLE) Entwicklung, Herstellung und Ausfuhr von Streumunition sind verboten. Auch das Fördern von solchen Aktivitäten sei verboten, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8811) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/8473) mit. Ein ausdrückliches Verbot von Finanzinvestitionen werde durch das Übereinkommen über Streumunition („Oslo-Abkommen“) nicht gefordert. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage hatte die Fraktion darauf hingewiesen, dass Kundengelder von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten in Beteiligungen an Unternehmen geflossen seien, die Streumunition herstellen.
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