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29.06.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 401/2016

Menschenrechtslage im Senegal

Berlin: (hib/EB) Die Menschenrechtslage im Senegal hat sich seit dem demokratischen Machtwechsel 2012 weiter verbessert und ist im regionalen Vergleich gut. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8819) auf eine Kleine Anfrage (18/8495) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundesregierung seien keine Fälle bekannt, in denen Menschen aufgrund ihrer „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder einer politischen Überzeugung Menschenrechtsverletzungen erfahren, heißt es weiter. Staatliche und zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen könnten ihre Arbeit ohne Hindernisse ausführen. Defizite gebe es aber im Hinblick auf den Schutz von Kinderrechten, Gewalt gegen Frauen, die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen (LSBTI) sowie die Haftbedingungen in Gefängnissen, führt die Regierung aus.

Positiv bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich Presse- und Meinungsfreiheit. Die senegalesische Presse berichte frei und könne sich seit 2012 auch regierungskritisch äußern. Seit Regierungsantritt von Präsident Macky Sall hätten Journalisten und Blogger keine gewaltsamen Übergriffe durch staatliche oder nicht-staatliche Stellen erlitten.

Kritisch äußert sich die Bundesregierung insbesondere über die Situation sexueller Minderheiten in dem westafrikanischen Land. So erlitten Menschen dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung staatliche Repression sowie Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen durch nichtstaatliche Akteure. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Homosexualität nach senegalesischem Recht einen Straftatbestand darstelle, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 2.300 Euro belegt werden könne. Die Regierung Senegals habe die Polizei- und Ermittlungsbehörden jedoch angewiesen, keine Strafverfolgung wegen Homosexualität mehr einzuleiten.

Aktivisten, die sich öffentlich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, seien von der Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte durch nicht-staatliche Akteure betroffen. Staatliche Stellen böten Minderheiten „nicht immer mit der gebotenen Entschlossenheit und angemessenen Durchsetzungskraft“ Schutz. Physische und psychische Gewalt erführen insbesondere zu Haftstrafen verurteilte homosexuelle Personen, die aufgrund der Überfüllung von Haftanstalten in Gemeinschaftszellen inhaftiert werden. Darüber hinaus sei für LSBTI mit einer HIV-Infektion der Zugang zu kostenfreien staatlichen Therapien eingeschränkt, da sich viele Ärzte weigerten, sie zu behandeln.

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