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04.07.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 408/2016

Evaluation des Deutschlandstipendiums

Berlin: (hib/ROL) Das Deutschlandstipendium hat sich neben den etablierten Begabtenförderungswerken als wichtige Säule der Begabtenförderung erwiesen. Das schreibt die Mehrheit des Beirats Deutschlandstipendium in seiner Stellungnahme, die als Unterrichtung der Bundesregierung (18/8989) vorliegt. Der Beirat berät das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2011 bei der Weiterentwicklung des Deutschlandstipendiums. Dem Gremium gehören unter anderem Vertreter der privaten Mittelgeber, der Hochschulen sowie der Studenten an. Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studenten an den staatlichen Universitäten in Deutschland. Die Stipendiaten werden mit je 300 Euro im Monat unterstützt. 150 Euro zahlen private Förderer, 150 Euro steuert der Bund bei. Der private Anteil der Stipendienmittel wird von den Hochschulen eingeworben.

Bereits 2014, im vierten Jahr nach Programmstart, hätten sich fast 90 Prozent aller staatlichen Hochschulen am Programm beteiligt, heißt es in der Stellungnahme. Mit 22.500 sei die Zahl der Deutschlandstipendiaten vergleichbar mit der Summe der Geförderten aller Begabtenförderungswerke. Circa 6.700 Förderer - kleine und größere Unternehmen, Einzelpersonen, Stiftungen - stellten hierfür zusammen etwa 24 Millionen Euro an privaten Mitteln zur Verfügung. Dies alles zeige, dass das Programm einen gesellschaftlichen Bedarf abdecke. Zudem hält der Beirat das Programm auch für geeignet, um ausländische Studenten zu fördern. Der Beirat weist dabei auf besondere Leistungen von Studenten mit Fluchterfahrung hin.

Bei der Untersuchung der regionalen Kontextbedingungen wie etwa der Wirtschaftskraft am Hochschulstandort, der Qualifikation der Einwohner und der Beschäftigungsquote sei deutlich geworden, dass die regionalen Unterschiede praktisch keinen Einfluss auf den Fördererfolg hätten. Als ein Ergebnis der Evaluation hebt der Beirat daher hervor, dass an allen Hochschulstandorten Voraussetzungen gegeben seien, um ausreichend private Mittel einwerben zu können. Deshalb müsse der Bund keine gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen ergreifen.

Um die Fortführung des Deutschlandstipendiums gibt es im Beirat Meinungsverschiedenheiten. So erklärt sich auch das abweichende Votum von Matthias Anbuhl, Deutscher Gewerkschaftsbund und Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutsches Studentenwerk. Diese Beiratsmitglieder unterstreichen, dass das Deutschlandstipendium nur 0,84 Prozent aller Studenten erreiche. Das ursprünglich anvisierte und mittlerweile nach unten korrigierte Ziel von acht Prozent sei damit nicht annähernd erreicht. Von der Etablierung einer neuen Stipendienkultur könne daher nicht gesprochen werden. Es sei richtig, dass man Zeit und Geld brauche, um Strukturen einer neuen Stipendienkultur zu etablieren. Allerdings sei seit Einführung des Deutschlandstipendiums eine halbe Dekade vergangen. Auch sei ein massiver Zuwachs neuer Förderer nicht festzustellen. Laut Bericht sei lediglich ein Drittel der Förderer erstmalig bereit, ein Stipendium zu finanzieren und dies trotz der staatlichen Förderung von 50 Prozent; denn eigentlich müsse die steuerliche Absetzbarkeit als Subvention hinzugezählt werden, argumentieren Anbuhl und Meyer auf der Heyde. Ferner habe das Stipendium die soziale Ungleichheit beim Zugang zur Hochschule nicht abgemildert, sondern lediglich den Status quo reproduziert. Somit habe das Instrument keine Sogwirkung für Studenten aus nicht akademischen beziehungsweise einkommensschwächeren Elternhäusern entwickelt.

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