Fortentwicklung der Geheimdienstkontrolle
Berlin: (hib/STO) Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes soll nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gestärkt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen (18/9040) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) „intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können“. Auch soll „die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G 10-Kommission (...) und des Vertrauensgremiums (...), stärker mit der Tätigkeit des PKGr verknüpft werden.
Zu diesem Zweck sieht die Vorlage vor, das Amt eines hauptamtlichen “Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums„ zu schaffen. Dieser soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes “auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen„. Zuarbeiten soll ihm ein Mitarbeiterstab in der Bundestagsverwaltung.
Zudem sollen “weitere Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremiums getroffen„ werden, heißt es in der Vorlage weiter. Des Weiteren werde das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durchführen. Außerdem werde die Möglichkeit einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren bei nicht geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten eingeführt. Darüber hinaus sollen klarstellende Regelungen zum Vorsitz und zu den Zutrittsrechten des Gremiums getroffen und die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung konkretisiert werden. Ferner soll der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.
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