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06.07.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Anhörung — hib 417/2016

Agrarausschuss stimmt für das GAK-Gesetz

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwoch für die Novellierung der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gestimmt. Mit der Koalitionsmehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich das Gremium für die Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des GAK-Gesetzes (18/8578) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung aus. In der angepassten Fassung wird unter anderem eine Präzisierung hinsichtlich der Definition von „geografischer Abgelegenheit“ vorgenommen und es werden die Fördermaßnahmen der markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung um die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und zur Landschaftspflege erweitert. Die GAK ist das bedeutendste nationale Förderinstrument für kleine Kommunen, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Küstenschutz in Deutschland. Durch die GAK werden Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen von Bund und Bundesländern gemeinsam finanziert, die zusammen über ein Budget von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr verfügen.

Mit der Änderung sollen in Zukunft über die Förderung der Agrarstruktur hinaus nicht mehr nur Landwirte profitieren, sondern die Menschen in den ländlichen Regionen insgesamt. „Dadurch wird die Förderung kleiner Betriebe in ländlichen Räumen durch die Gemeinschaftsaufgabe ermöglicht“, hieß es seitens der Bundesregierung, die die Reform als „Quantensprung“ bezeichnet. Mit der Gesetzesänderung werde eine wesentliche Veränderung der deutschen Förderpolitik vorgenommen und eine Zielfestlegung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Bundesregierung verspricht sich durch das Gesetz eine Verbesserung der Nahversorgung und Dienstleistung auf dem Land. Zudem werde die Ausweitung der Förderung mit einer Budgeterhöhung von 30 Millionen Euro unterlegt.

Die Linksfraktion gestand im Ausschuss der Bundesregierung zu, sich bewegt zu haben, betrachtete die Mittelerhöhung um 30 Millionen Euro jedoch als zu gering im Vergleich zur geplanten Ausweitung der Fördermöglichkeiten. Kritisiert wurde außerdem, dass sich die große Koalition nicht durchringen konnte, die Änderung der GAK auf der Grundgesetzebene durchzuführen. Das habe zur Folge, dass mit dem alten Agrarstrukturgesetz eine Förderung des ländlichen Raumes erfolgen soll, ohne dies klar zu formulieren. Auch werde in Zukunft nicht klar sein, ob das Ziel die Wirtschaftsförderung oder die Daseinsvorsorge sei.

Auch die Grünen hatten eine entsprechende Grundgesetzänderung befürwortet. Dass mit der Änderung die Förderung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstbestriebe möglich werden soll, sei aber „anerkennenswert“. Bemängelt wurde, dass die Reform lediglich zu einer Verbreiterung der Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes führe. Eine Entwicklung des ländlichen Raumes folge nach Ansicht der Grünen aus der Novelle nicht.

Die Union verteidigte die Reform und betonte, dass der Einstieg in einen Paradigmenwechsel erfolgt sei. „Das ist der Start des Umbaus von der Agrarstrukturförderung hin zur Förderung des ländlichen Raumes“, hieß es. Der vorgebrachten Kritik der Linken wurde entgegengehalten, dass die Wirtschaftsförderung nicht von der Daseinsvorsorge getrennt werden könne. „Beides kann durch Förderung erreicht werden.“ Auch die SPD sah durch die Novelle die Chance gegeben, die Entwicklung der ländlichen Räume „voranzutreiben“. Diejenigen, die Hilfe brauchten, würden nun mehr Hilfe bekommen.

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