CETA-Votum von Bundestag und Bundesrat
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA als gemischtes Abkommen neben dem Bundestag auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wird. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9030). Begründet wird dies damit, dass CETA Kompetenzen der EU-Mitgliedsländer berühre und in die Kompetenzen und Angelegenheiten der Bundesländer eingreife. Bei einer erfolgreichen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland etwa wäre nur der Bund gegenüber dem Investor schadensersatzpflichtig. Die interne Lastenverteilung richte sich jedoch nach Art. 104a Absatz 6 Grundgesetz und dem Lastentragungsgesetz. Danach würden Bund und Länder die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung tragen, begründet die Fraktion ihren Antrag.
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