Zwangsbehandlungen in der DDR
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat über die öffentlich bekanntgewordenen Fälle hinaus keine Erkenntnisse über die zwangsweise medizinische Behandlung missliebiger Personen in Krankenhäusern der DDR. Dies teilte sie in der Antwort (18/9189) auf eine Kleine Anfrage (18/8986) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Diese bezog sich auf insbesondere Berichte, wonach in der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) Frauen eingesperrt und „willkürlichen, teils außerordentlich schmerzhaften Behandlungen“ ausgesetzt waren. Auf die Frage, ob solche Misshandlungen nach DDR-Recht strafbar waren, antwortet die Bundesregierung, dass sie grundsätzlich keine strafrechtlichen Bewertungen zu konkreten Sachverhalten abgebe. Sie verweist weiterhin darauf, dass nach dem Einigungsvertrag Verwaltungsakte der DDR weiterbestehen, aber aufgehoben werden können, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar waren. Die Frage, ob die Bundesregierung zu dieser Thematik weitere Forschungen für erforderlich halte und diese gegebenenfalls unterstützen wolle, beantwortet die Regierung mit einem Hinweis auf die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Zu deren Aufgaben gehöre die Förderung derartiger Forschungen. Die in einer Frage enthaltene Feststellung, dass „die Opfer der oben genannten Misshandlungen auf geschlossenen venerologischen Stationen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht von den bisherigen Rehabilitierungsgesetzen zu DDR-Unrecht erfasst“ würden, weist die Bundesregierung als nicht zutreffend zurück. Paragraf 2 des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes finde auch auf derartige Fälle Anwendung. Sollte dieser Weg nicht zum Erfolg führen, „haben die betroffenen Personen weiter die Möglichkeit, bei der zuständigen Rehabilitierungsbehörde einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zu stellen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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