Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern
Inneres/Antwort - 26.07.2016 (hib 2/2016)
Berlin: (hib/STO) Um Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8970). Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass es „in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Beurkundung der Geburt eines ausländischen Kindes gekommen ist, weil die Identität der Eltern nicht durch geeignete Dokumente nachgewiesen wurde, obwohl diese aufgrund eines zuverlässigen Urkundenwesens im Herkunftsland der Eltern beschafft werden könnten“. Wie die Regierung weiter ausführt, kann auch bei fehlenden Nachweisen die Geburt des Kindes beurkundet und den Eltern ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden, der für den Bezug öffentlicher Leistungen ausreicht.
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