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27.07.2016 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 448/2016

Längere Laufzeit für Investitionsförderung

Berlin: (hib/HLE) Die Förderzeiten und die Umsetzungsfristen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sollen um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (18/9231) vor. Damit nimmt die Regierung Hinweise von kommunaler Seite und von den Ländern auf, „dass es angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen schwierig sein dürfte, den Zeitrahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes einzuhalten“. Weiter wird mitgeteilt: „Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die über das Sondervermögen ,Kommunalinvestitionsförderungsfonds' zur Verfügung stehenden Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro in finanzschwachen Kommunen auch investiert werden.“ Daher würden der Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen um jeweils zwei Jahre verlängert.

Außerdem werden Änderungen an dem Verteilungsschlüssel vorgenommen, mit dem die Umsatzsteueranteile auf die Kommunen aufgeteilt werden.

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