Gruppierung „Weiße Wölfe Terrorcrew“
Berlin: (hib/STO) Informationen über die Gruppierung „Weiße Wölfe Terrorcrew“ (WWT) enthält die Antwort der Bundesregierung (18/9209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8757). Wie die Regierung darin ausführt, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Gruppierung am 16. März 2016 verboten. Gegen das Verbot sei Anfechtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben worden.
Der Antwort zufolge war die WWT eine „subkulturell geprägte Neonazi-Gruppierung mit politisch-propagandistischem Anspruch“. Organisatorisch sei sie bundesweit in regionale Sektionen gegliedert gewesen. Ihren Mitgliedern, „die sowohl aus dem Spektrum der sogenannten Autonomen Nationalisten als auch aus der rechtsextremistischen Skinheadszene stammten, war insbesondere ihre überdurchschnittlich hohe Gewaltaffinität gemein“, schreibt die Regierung weiter. Diese habe sich wiederholt in spontan begangenen Rohheitsdelikten geäußert.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, zeichnete sich insbesondere die Führungsriege durch eine „tief verwurzelte nationalsozialistische Weltanschauung“ aus. Die Mitglieder der Gruppierung seien mehrheitlich aus langjährigen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene rekrutiert worden. Daher hätten zum Teil Parallelmitgliedschaften in der WWT und anderen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen, etwa in Kleinstparteien, regionalen Neonazi-Kameradschaften oder Skinhead-Gruppierungen bestanden.
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