Flüchtlinge in der Ägäis
Berlin: (hib/STO) „Mögliche Verletzungen unionsrechtlicher Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen durch die Deutsche Marine in der Ägäis“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9247). Wie die Fraktion darin ausführt, beteiligt sich die Deutsche Marine an einem Nato-Einsatz in der Ägäis, in dessen Rahmen die griechische und türkische Küstenwache mit Informationen über Bewegungen von Flüchtlingsbooten versorgt werden sollen.
Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, wie oft seit Beginn des Einsatzes die eingesetzten Schiffe der Nato sowie der Deutschen Marine Meldungen über aufgefundene Flüchtlingsboote jeweils an die türkische sowie griechische Küstenwache abgesetzt haben und in wie vielen dieser Fälle dabei Boote, die sich bereits in griechischen Gewässern aufgehalten haben, von den jeweiligen Küstenwachen an die türkische Küste zurückgebracht wurden. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, durch welche „Anweisungen, Unterrichtungen, materielle Vorkehrungen usw.“ derzeit sichergestellt ist, dass alle Flüchtlinge, die in griechischen Hoheitsgewässern aus Seenot gerettet und an Bord eines Schiffes der Deutschen Marine genommen werden, „die Gelegenheit erhalten, die Absicht zu äußern, in der Europäischen Union einen Antrag auf Schutz zu stellen, und daraufhin nach Griechenland gebracht werden oder das Verfahren inklusive etwaiger Rechtsbehelfe an Bord des Schiffes durchlaufen können“.
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