Menschenrechtssituation in Westpapua
Berlin: (hib/EB) Die Bundesregierung wertet es als positives Zeichen, dass ihr damaliger Beauftragter für Menschenrechtspolitik, Christoph Strässer (SPD), im Jahr 2015 erstmals in die Konfliktregion Westpapua einreisen durfte. Das schreibt sie in einer Antwort (18/9230) auf eine Kleine Anfrage (18/9020) der Fraktion Die Linke. Seinen beiden Amtsvorgängern sei der Zutritt verwehrt worden, führt die Bundesregierung aus. Strässer habe offene Gespräche mit dem Gouverneur, Vertretern der Zivilgesellschaft und der örtlichen Menschenrechtskommission führen können.
Es gebe mit dem Autonomiegesetz zwar einen gesetzlichen Rahmen für den Menschenrechtsschutz, die Umsetzung erfolge jedoch noch nicht, schreibt die Bundesregierung weiter. So seien weder ein Menschenrechtsgerichtshof noch eine Wahrheits- und Versöhnungskommission eingesetzt worden. „Die Zivilgesellschaft Papuas solle diese Schritte einfordern,um ein unverhältnismäßiges Eingreifen von Sicherheitskräften gegen friedliche Demonstranten entgegenzuwirken“, zitiert die Bundesregierung Strässer. Für eine Aufhebung der Sondergerichtsbarkeit von Militärangehörigkeiten lägen keine Anhaltspunkte vor. Ein politischer Dialog zwischen indonesischer Regierung und der Zivilgesellschaft Papuas sei „der einzig gangbare Weg für eine dauerhafte Befriedung der Provinz“, heißt es weiter.
Im Papuakonflikt kämpfen seit den 1960er Jahren Teile der lokalen Bevölkerung Westguineas und das indonesische Militär gegeneinander. Ziel der indigenen Bevölkerung ist ein eigenständiger Staat. Nach der Unabhängigkeit von den Niederlanden hatte Indonesien 1963 den Westteil Neuguineas militärisch besetzt.
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