Bergschäden auf der A 8 im Saarland
Berlin: (hib/MIK) Die Regulierung von Bergschäden im Saarland erfolgt nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Innenverhältnis zwischen den Schäden verursachenden Bergbauunternehmen und dem jeweiligen Geschädigten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9149). Bergbauliche Auswirkungen auf die Bundesverkehrsinfrastruktur gebe es nur noch auf der A 8 von der Anschlussstelle Schwalbach bis zum Autobahnkreuz Saarbrücken, heißt es weiter. Die Endregulierung dieser Streckenabschnitte sei noch nicht abgeschlossen und werde im Zuge der Deckensanierung in den nächsten Jahren durchgeführt.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)