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04.08.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 459/2016

Rechtsstaatsdialog mit China trotz Sorgen

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will trotz oder auch gerade wegen Entwicklungen, die ihr Sorge bereiten, am Rechtsstaatsdialog mit der Volksrepublik China festhalten. Dies geht aus ihrer Antwort (18/9289) auf eine Kleine Anfrage (18/8950) der Grünen hervor. Die Fraktion hatte insbesondere nach möglichen Auswirkungen des NGO-Gesetzes gefragt, das die Tätigkeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen in China reglementiert und am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung verweist auf Gespräche, die im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs über dieses Gesetzgebungsvorhaben geführt worden seien. Ohne von einem direkten Zusammenhang zu sprechen, weist sie darauf hin, dass das schließlich vom Volkskongress beschlossene Gesetz gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in einigen Punkten abgemildert worden sei. Sie werde „die Umsetzung des Gesetzes weiter beobachten und eng begleiten“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Die Regierung zeigt sich besorgt darüber, dass die Entwicklung der bürgerlichen Rechte in China „in den letzten Jahren eher rückläufig“ gewesen sei. Gleichzeitig sieht sie aber auch positive Tendenzen in der chinesischen Gesetzgebung. Sie nennt einige Beispiele, in denen von deutscher Seite im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs vorgebrachte Gedanken in chinesischen Gesetzen wiederzufinden seien. Die Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang von einem „Prozess des Wandels durch Annäherung“.

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