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15.08.2016 Inneres — Antwort — hib 469/2016

Multinationale Ermittlungsteams

Berlin: (hib/STO) Um „polizeiliche multinationale Ermittlungsteams der Europäischen Union“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9187). Wie die Abgeordneten darin darlegten, schlug der spanische EU-Vorsitz im Jahr 2002 die Einrichtung „multinationaler Ermittlungsteams der Polizei“ (MHT) vor. Die Teams könnten auch ohne Vorliegen einer Straftat mit grenzüberschreitendem Bezug gebildet werden und dienten der Gefahrenabwehr. Als Vorteil gegenüber „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ (JIT) könnten die MHT schneller gebildet werden und „unter Betonung der operativen Komponente in einem flexiblen und für die an einer Teilnahme interessierten Mitgliedstaaten ausreichenden Handlungsrahmen“ agieren.

Die Bundesregierung, die in ihrer Antwort die Bezeichnung „multinationale Ad-Hoc-Gruppe“ anstelle der Formulierung „multinationale Ermittlungsteams der Polizei“ benutzt, verweist in der Vorlage darauf, dass es bislang keine deutsche Beteiligung an einer solchen Gruppe gegeben habe. Eine vergleichende Bewertung zwischen dem Instrument der multinationalen Ad-Hoc-Gruppen im Sinne der Ratsempfehlung vom 25. April 2002 und der Arbeit Gemeinsamer Ermittlungsgruppen (JITs) sei mangels bisheriger deutscher Beteiligung nicht möglich. JITs stellten ein bewährtes Instrument der Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten dar, welche die internationale Zusammenarbeit in einem Ermittlungsverfahren erleichterten. JITs seien im Übrigen grundsätzlich eine Form der justiziellen internationalen Zusammenarbeit, bei der Polizeibehörden mitwirken.

Das Bundeskriminalamt ist der Antwort zufolge derzeit an einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe und die Bundespolizei an drei Gemeinsamen Ermittlungsgruppen nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen beteiligt.

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