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16.08.2016 Inneres — Antwort auf Große Anfrage — hib 470/2016

Überprüfung ungeklärter Straftaten

Berlin: (hib/STO) Der Stand der Überprüfung ungeklärter Straftaten auf Bezüge zu Rechtsterrorismus ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9331) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6465) zur „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“. Wie die Bundesregierung darin ausführt, haben bislang Sicherheitsbehörden die Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 für ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Rahmen der Arbeitsgruppe Fallanalyse abgeschlossen und evaluiert. Hinzu gekommen sei die von Journalisten der Zeitungen „Der Tagesspiegel“ und „Die Zeit“ für den Zeitraum seit 1990 recherchierte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt.

Die zeit- und personalintensive Prüfung einschlägiger Altfallakten sei in der Zuständigkeit der Länder erfolgt, schreibt die Bundesregierung weiter. Bundesweit sei in zirka 3.300 Fällen „anhand der Opferindikatoren überprüft worden, ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte“. Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse solle in den Gremien der Innenministerkonferenz über die mögliche Ausdehnung der Überprüfung auf weitere Deliktsbereiche entschieden werden. Die weitere Befassung in den Gremien dauere aktuell noch an.

Das Land Brandenburg meldete der Vorlage zufolge nach Abschluss der Überprüfungen durch das Moses Mendelssohn Zentrum neun Fälle nachträglich als politisch rechts motivierte Tötungsdelikte. Das Ergebnis der Prüfung dieser neun Fälle habe bislang noch ausgestanden. Sie seien Teil der Altfallprüfung der Arbeitsgruppe Fallanalyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) gewesen. „Insofern ändert sich das Ergebnis der Evaluation wie folgt: ,In neun Fällen erfolgte eine Umbewertung als politisch motivierte Straftat -rechts-. Darüber hinaus wurden keine Fakten offenkundig, die eine untersuchte Tat mit dem NSU in Verbindung bringen könnten'“, heißt es dazu in der Antwort weiter.

Das Land Berlin hat laut Bundesregierung ebenfalls Fälle aus dem Überprüfungsumfang der Arbeitsgruppe Fallanalyse im GETZ-R zur Untersuchung an eine Forschungseinrichtung vergeben. Das Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin führe das Projekt „Analyse und Bewertung von aufgeklärten Tötungsdelikten in Berlin hinsichtlich ihrer politischen Aspekte (1990-2014)“ durch. Eine mögliche Umbewertung von weiteren Fällen durch das Land Berlin bleibe abzuwarten.

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