Freizeitfischen in Schutzgebieten
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob Freizeitfischerei in geplanten Schutzgebieten in Nord- und Ostsee künftig verboten wird. Dies geht aus einer Antwort (18/9199) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8946) hervor. Davon betroffen wären laut Antwort vor allem Schutzgebiete in der Ostsee. In den Schutzgebieten der Nordsee spiele Freizeitfischerei „nahezu keine Rolle“.
Anlass der Kleinen Anfrage waren aktuell in der Diskussion befindliche sechs Entwürfe für Schutzgebietsverordnungen. Damit sollen acht Gebiete auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union unter Schutz gestellt werden. In den Entwürfen ist demnach ein Verbot der Freizeitfischerei vorgesehen. Derzeit würden Stellungnahmen der Länder und Verbände zu den Entwürfen samt Verbot ausgewertet. „Die Meinungsbildung der Bundesregierung dazu ist noch nicht abschlossenen“, heißt es in der Antwort.
Die Linken-Abgeordnete hatten zudem weitere Nutzungsbeschränkungen in den Gebieten ins Spiel gebracht. Laut Bundesregierung kann aber weder die Schifffahrt noch der Luftverkehr, etwa das Landen von Wasserflugzeugen, auf dem Verordnungsweg eingeschränkt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)