Beobachtung in sozialen Netzwerken
Berlin: (hib/STO) „Beobachtungsansätze der Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken und im sogenannten Darknet“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9386). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Plattformen zum Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen dem Bundeskriminalamt (BKA) im Zeitraum seit 2013 im „Darknet“ bekannt geworden sind. Auch möchte sie unter anderem wissen, in wie vielen Fällen das BKA, die Bundespolizei, der Zoll und das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2013 „Diskussionsgruppen, Chats, Facebook-Gruppen, Foren, Messenger-Dienste, Mailing-Groups oder vergleichbare Plattformen“ überwacht haben.
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