Elektronische Akte in Strafverfahren
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will die Papierakte auch in Strafverfahren zum Auslaufmodell machen. Ein Gesetzentwurf dazu (18/9416) ist jetzt beim Bundestag eingegangen. In anderen Gerichtsverfahren ist bereits die elektronische Akte zulässig, das soll sie jetzt auch in Strafprozessen werden. Vorläufig soll daneben die herkömmliche Aktenführung in Papierform möglich bleiben. Ab 2026 soll dann ausschließlich mit elektronischen Akten gearbeitet werden. Für Zivil- und andere Verfahren kündigt die Bundesregierung eine Stichtagsregelung zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in einem gesonderten Gesetzentwurf an.
Der Bundesrat schlägt dagegen in seiner Stellungnahme vor, bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren einen einheitlichen Stichtag festzuschreiben, ab dem sämtliche Gerichte nur noch mit elektronischen Akten arbeiten dürfen. Das erleichtere es allen Beteiligten, sich darauf einzustellen. Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Antwort aufgeschlossen für diesen Vorschlag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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