Neuregelung des Mikrozensus
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze“ (18/9418) vorgelegt. Er sieht im Unterschied zu den bisherigen Mikrozensusgesetzen eine unbefristete Fortführung des Mikrozensus vor, wie die Bundesregierung darin ausführt. Zugleich verweist sie darauf, dass das geltende Mikrozensusgesetz Datenerhebungen bis zum Ende des laufenden Jahres 2016 anordnet. Zur Fortführung des Mikrozensus sei ein Anschlussgesetz erforderlich.Auch sollen mit dem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Erhebungen über Arbeitskräfte, über Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Informationsgesellschaft, soweit Einzelpersonen und Haushalte betroffen sind, in die Erhebung des Mikrozensus zu integrieren.
Wie die Bundesregierung in der Begründung darlegt, sieht das neue Konzept des Mikrozensus die Integration europäischer Haushaltserhebungen vor, bei denen es unbefristete Datenlieferverpflichtungen der EU-Staaten gebe. Eine Befristung des Gesetzes erscheine daher nicht mehr sinnvoll.
Der Mikrozensus wird den Angaben zufolge seit 1957 als Haushaltsstichprobe über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte durchgeführt. Die Hauptaufgabe des Mikrozensus sei es, für Parlamente, Regierungen und die Verwaltung in Bund und Ländern „umfassende, aktuelle und zuverlässige Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse bereitzustellen“. Die Ergebnisse des Mikrozensus seien für politische und gesellschaftliche Institutionen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung eine wichtige Informationsquelle.
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