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01.09.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 493/2016

Amtsenthebungsverfahren in Brasilien

Berlin: (hib/EB) Das Amtsenthebungsverfahren gegen die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff ist nach Auffassung der Bundesregierung verfassungskonform, wie sie in einer Antwort (18/9456) auf eine Kleine Anfrage (18/9342) der Fraktion Die Linke schreibt. Sie gehe davon aus, dass das Impeachment-Verfahren entsprechend den Bestimmungen der brasilianischen Verfassung zu Ende geführt werde. Nicht auszuschließen sei, dass einzelne Akteure die Amtsenthebung als Möglichkeit betrachten, die Strafverfolgung von Korruptionsdelikten zu erschweren, führt die Bundesregierung aus.

Laufende Korruptionsermittlungen gegen Wirtschaftsvertreter, Wahlkampfmanager und „Politiker aus dem größten Teil des politischen Spektrums“ würden aktuell von brasilianischer Polizei und Justiz „mit großem Engagement und breiter öffentlicher Unterstützung fortgesetzt“, schreibt die Bundesregierung. Sie gehe davon aus, dass die brasilianische Justiz diese Linie unabhängig von einem Regierungswechsel fortführen werde. Ein sogenannter privilegierter Gerichtsstand für Parlamentarier und Abgeordnete erschwere jedoch deren Strafverfolgung. Der brasilianischen Nichtregierungsorganisation „Transparência Brasil“ zufolge liefe gegen 46 der 81 Senatoren des Kongresses ein Ermittlungsverfahren, wobei die Statistik nicht nach Tatvorwürfen unterteilt sei. Konkrete Ergebnisse über gerichtliche Verfahren gegen Mitglieder des Übergangskabinetts von Michel Temer lägen der Bundesregierung nicht vor.

Zudem betont die Bundesregierung die seit 2009 bestehende strategische Partnerschaft mit Brasilien. Unabhängig von seiner jeweiligen verfassungsmäßigen Regierung bleibe Brasilien ein wichtiger strategischer Partner Deutschlands, heißt es dazu.

Die Antwort der Bundesregierung erfolgte, bevor der brasilianische Senat am 31. August 2016 mit 61 zu 20 Stimmen für die endgültige Absetzung von Dilma Rousseff votierte.

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