Evakuierung aus dem Südsudan
Berlin: (hib/JOH) Beim Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Südsudan, bei dem am 13. Juli 2016 Deutsche sowie Staatsbürger anderer Staaten aus dem Land ausgeflogen und in die ugandische Hauptstadt Kampala gebracht wurden, bestand nach Angaben der Bundesregierung keine unmittelbare Bedrohung der zu evakuierenden Personen oder eigener Kräfte. Wie sie in einer Antwort (18/9457) auf eine Kleine Anfrage (18/9319) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, hatte sich zum Zeitpunkt der Weisung des Bundesverteidigungsministeriums zur Durchführung des Einsatzes die Sicherheitslage in der Hauptstadt Juba beruhigt. Die seit dem 11. Juli 2016 geltende Waffenruhe sei von beiden Konfliktparteien auch während der Evakuierung eingehalten worden. Wenngleich sich ein Bruch der Waffenruhe nicht abgezeichnet habe, habe eine erneute Eskalation der Lage zu dem Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschlossen werden können.
Die südsudanesische Regierung sei am 11. Juli 2016 durch den deutschen Botschafter in Juba mündlich über die geplante Evakuierung informiert worden, heißt es in der Antwort weiter. Dass an die Medien vorab die Bitte herangetragen worden sei, nicht über die Planungen zur Durchführung der Evakuierungsoperation zu berichten, begründet die Regierung damit, dass eine Veröffentlichung das Vorhaben hätte gefährden können. Konfliktpartei hätte die Aktion stören oder instrumentalisieren und damit Menschen in Gefahr bringen können. Die Bundesregierung bitte Vertreter der Medien daher in solchen Situationen grundsätzlich um „sorgfältige und verantwortungsvolle Abwägung möglicher Risiken“ einer vorzeitigen Veröffentlichung, was sie auch in diesem Fall getan habe.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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