Linke fragt nach Ankunftsnachweis
Berlin: (hib/STO) Mit der „Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes“ befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9550). Wie die Fraktion darin ausführt, wurden mit diesem Gesetz zu Beginn dieses Jahres die Rechtsgrundlage für die Einführung eines Ankunftsnachweises geschaffen und wesentliche Änderungen im Ausländerzentralregistergesetz vorgenommen. „Dadurch sollten die schnelle Registrierung der neu ankommenden Schutzsuchenden erleichtert und der Zugriff aller an Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration der Asylsuchenden beteiligten Behörden auf die für sie erforderlichen Daten ermöglicht werden“, heißt es in der Vorlage weiter.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Ankunftsnachweise seit Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes ausgegeben worden sind. Auch erkundigen sie sich danach, wie viele Menschen Mitte dieses Jahres einen solchen Ankunftsnachweis hatten. Ferner fragen sie unter anderem danach, wie hoch die Bundesregierung den Anteil der Inhaber eines Ankunftsnachweises derzeit an allen Personen schätzt, die ein Asylgesuch gestellt haben, aber noch nicht in Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind.
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