Apotheken steigern Cannabis-Ausgabe
Berlin: (hib/EB) Die Gesamtmenge der von Apotheken an Patienten mit Sondererlaubnis ausgegebenen Cannabisblüten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich und deutlich gestiegen. Wie aus der Antwort (18/9622) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9469) der Fraktion Die Linke hervorgeht, gaben die Apotheken 2011 insgesamt noch rund 6,7 Kilogramm getrocknete Medizinal-Cannabisblüten ab, 2014 waren es rund 45 Kilogramm und 2015 bereits rund 85 Kilogramm.
Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen schwer kranke Patienten auch Cannabisarzneimittel oder -rezepturen nutzen. Im Juni 2016 verfügten 779 Patienten über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das BfArM habe bislang allen Apothekenanträgen auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb und zur Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken an bestimmte Patienten stattgegeben, heißt es in der Antwort weiter. Auch die Apothekenanträge sind in den zurückliegenden Jahren deutlich gestiegen, von 32 im Jahr 2011 auf 188 im Jahr 2015.
Die Apotheken berechnen für die Cannabismedizin 15 bis 20 Euro pro Gramm, wie aus einer früheren Antwort (18/8953) hervorgeht. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an getrockneten Cannabisblüten werden auf 540 Euro im Schnitt geschätzt, bei einem besonders hohen Tagesbedarf eines Patienten auf bis zu 1.800 Euro.
Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die mit Hilfe der Cannabismedizin therapiert werden, gehören Schmerz, darunter schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose, ADHS und das Tourette-Syndrom.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/8965) vorgelegt mit dem Ziel, schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln zu versorgen. Bisher müssen die Patienten die Kosten der Therapie in der Regel selbst tragen.
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