Interview-Äußerung Erdogans thematisiert
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, inwieweit nach Kenntnis der Bundesregierung „die Aussage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus einem am 25. Juli 2016 vom Bayerischen Rundfunk ausgestrahlten Interview“ zutrifft, dass „türkische Behörden der Bundesregierung oder deutschen Behörden rund 4.000 Akten zu von der türkischen Justiz als Terroristen eingestuften Personen übergeben haben“. In einer Kleinen Anfrage (18/9613) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, inwieweit es sich bei den genannten Akten um Fahndungs- oder Auslieferungsersuchen der türkischen Justiz handelt. Auch fragt sie, inwieweit es nach Kenntnis der Bundesregierung zutrifft, „dass die Personen, die in den von Erdogan erwähnten Akten genannt werden, heute in Deutschland, Frankreich, Holland und Belgien leben“. Ebenso möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem erfahren, inwieweit es sich bei den in den Akten genannten Personen um in der Bundesrepublik oder anderen EU-Staaten als politische Flüchtlinge anerkannte Personen beziehungsweise um Personen handelt, die dort Asyl oder Schutz aufgrund einer Verfolgung in der Türkei erhalten haben.
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