Antrag zum Soli-Zuschlag abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Im Finanzausschuss sind am Mittwoch unterschiedliche Auffassungen zur Zukunft des steuerlichen Solidaritätszuschlags deutlich geworden. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte das Gremium einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5221) ab, den Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu verwenden. Deshalb solle der Zuschlag in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer beibehalten werden. Die Linksfraktion stimmte für den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge für mögliche Verwendungen des Solidaritätszuschlags zur Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland zu machen - wie die Finanzierung eines Vorausgleichs zwischen den Ländern, einer generellen Aufstockung kommunaler Infrastruktur- und Investitionsmittel, sowie eines Solidarpaktes III speziell für strukturschwache Regionen.
Eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 würde einen Einnahmeausfall von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen, warnte die Linksfraktion. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Zuschlags würden von seinem Wegfall vor allem Gutverdiener und Kinderlose profitieren. Zudem wäre eine solche Schwächung des finanziellen Spielraums des Staates unverantwortlich angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen Abkopplung strukturschwacher Gebiete in Ost und West. Es mache daher keinen Sinn, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, erläuterte ein Sprecher der Fraktion in der Sitzung, der sich für einen „Solidarpakt III“ aussprach. .
Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte daran, dass der Solidaritätszuschlag mit einer Befristung eingeführt worden sei. Es sei richtig, dass schwache Regionen gefördert würden. Es stelle sich aber angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen die Frage, ob diese Förderung mit dem Solidaritätszuschlag erfolgen solle. Die SPD-Fraktion erklärte, der Solidaritätszuschlag sei nicht befristet und sei auch nicht allein für den Aufbau Ost eingeführt worden. Der Antrag der Linksfraktion sei gut gemeint, aber er sei nicht weitreichend genug.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie teile die Auffassung der Bundeskanzlerin, dass der Solidaritätszuschlag auch nach Auslaufen des Solidarpakts notwendig sei. Auf diese Äußerung hatte auch die SPD-Fraktion hingewiesen.
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