Einbürgerung britischer Staatsangehöriger
Berlin: (hib/STO) In der Bundesrepublik lebende Briten sollen sich nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schnell einbürgern lassen können. In einem Antrag (18/9669), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass in Deutschland lebende britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert eingebürgert werden, wenn sie es beantragen“.
Ebenso soll die Regierung laut Vorlage bei den Ländern darauf hinwirken, dass Briten „auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren eingebürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen“. Ferner dringt die Fraktion in dem Antrag darauf, dass die Bundesregierung verstärkt darauf aufmerksam macht, „dass die Einbürgerung britischer Staatsangehöriger unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit erfolgt“.
Wie die Abgeordneten schreiben, werden britische Staatsangehörige nach geltendem Recht - wie alle Staatsangehörigen eines anderen EU-Staates - unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Auch setze ihre Einbürgerung nach geltendem Recht nicht zwingend voraus, dass sie sich eine bestimmte Zeit lang in Deutschland aufgehalten haben. In der Begründung verweist die Fraktion zudem darauf, dass der bevorstehende EU-Austritt Großbritanniens die aufenthaltsrechtliche Situation der in Deutschland lebenden Briten in Frage stelle.
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