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21.09.2016 Inneres — Antrag — hib 536/2016

Grüne: Handlungsbedarf beim Waffenrecht

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“. Die Verfügbarkeit scharfer Schusswaffen habe für die innere Sicherheit erhebliche Bedeutung, schreibt die Fraktion in einem Antrag (18/9674), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Das hätten auch die jüngsten Ereignisse wieder gezeigt.

Besorgniserregend seien die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden, heißt es in der Vorlage weiter. Zugleich sei der Verbleib von nahezu einer halben Million Schusswaffen, die verloren gegangen oder gestohlen worden seien, in der Europäischen Union ungeklärt. Die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo“ und am 13. November 2015 hätten ebenso wie die Morde in München erneut ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer effektiven EU-weiten Kontrolle des Waffenhandels geworfen.

In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht“ und „die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt, die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“. Auch soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und „die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen“ verbieten.

Ferner soll sich die Bundesregierung der Vorlage zufolge „insbesondere auch im Ministerrat der Europäischen Union“ unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

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