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22.09.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 537/2016

Anhörung zur Transparenz im IT-Bereich

Berlin: (hib/HLE) Um die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 28. September 2016. Ab 11.30 Uhr wollen die Abgeordneten im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses sieben Sachverständige zu der Transparenzverordnung befragen.

Die von der Bundesnetzagentur vorgelegte Verordnung sieht vor, dass Kunden von Telekommunikationsunternehmen bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge erhalten müssen. Die Unternehmen müssen den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. In dem Produktinformationsblatt ist eine Reihe von wichtigen Angaben zu machen: So müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate („Drosselung“).

Auch nach der Freischaltung des Anschlusses haben die Kunden einen Rechtsanspruch auf Information zur aktuellen Datenübertragungsrate ihrer Mobilfunk- beziehungsweise Festnetzanschlüsse. Außerdem werden die Anbieter verpflichtet, dem Endnutzer die vertraglich vereinbarte minimale und maximale Datenübertragungsrate sowie die tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate darzustellen. Eine weitere Neuregelung betrifft die Mindestvertragslaufzeit, deren Ende für Verbraucher oft nur schwer zu ermitteln ist. Vorgeschrieben wird jetzt der regelmäßige Abdruck dieses Datums in der Monatsrechnung. Bei Verträgen mit beschränktem Datenvolumen wird eine Informationspflicht eingeführt. Die Kunden sollen auf mindestens tagesaktueller Basis erfahren können, wie hoch ihr bislang verbrauchtes Datenvolumen ist.

Als Sachverständige sind geladen: Lieselotte Weber (Bundesnetzagentur), Fabian Riewerts (Deutsche Telekom AG), Isabel Tilly (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), Linus Neumann (Netzpolitik.org), Nick Kriegeskotte (Bitkom), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) und Carola Elbrecht (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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