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26.09.2016 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 544/2016

Anhörung zum Sportwettbetrug

Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (18/8831) ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 28. September 2016. Ab 16 Uhr sollen im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin Experten Stellung zu der Vorlage nehmen, mit der zwei neue Straftatbestände geschaffen werden.

So soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung zum einen Sportwettbetrug strafbar werden. Definiert wird dies im Entwurf als „Manipulationsabsprache bei Wettbewerben, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll“. Als Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben sollen zum anderen Absprachen zur Beeinflussung von hochklassigen Profisport-Veranstaltungen geahndet werden, auch wenn kein Bezug zu Wetten feststellbar ist.

Hintergrund der Neuregelung ist laut Regierung, dass Sportwettbetrug sowie die Manipulation von Wettkämpfen im Profisport von den bestehenden Strafrechtsnormen oft nicht erfasst würden. Die „herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen“ machten es jedoch erforderlich, den mit solchen Taten verbundenen Gefahren für die Integrität des Sports sowie für das Vermögen Anderer mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten.

Vor den Abgeordneten Auskunft geben sollen: Hans Wolfram Kessler, Vizepräsident des Deutschen Sportwettenverbandes; Professor Ralf Krack von der Universität Osnabrück; Professor Michael Kubiciel von der Universität zu Köln; Professor Martin Max Nolte von der Deutschen Sporthochschule Köln sowie Henning Sauer, Richter am Amtsgericht Güstrow. Für die Anhörung sind zwei Stunden eingeplant.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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