Digitale Verwaltung
Berlin: (hib/STO) „Innovativer Staat - Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische Verwaltungsdienstleistungen ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/9788), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf allen Verwaltungsebenen „attraktive und serviceorientierte sowie barrierefreie elektronische Bürgerdienste und unternehmensfreundliche Verwaltungsdienstleistungen medienbruchfrei anzubieten“, den Rechtsrahmen für e-Government fortlaufend zu evaluieren und fortzuentwickeln und „auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten, sofern dagegen keine Ausnahmetatbestände sprechen, in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen zu sein“. Auch soll die Regierung laut Vorlage den Kulturwandel hin zu einer Digitalen Verwaltung aktiv betreiben und dafür die Kompetenzen der Verwaltungsmitarbeiter im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik stärken.
Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Koalitionsfraktionen in der Kommunikation zwischen Verwaltungseinheiten und den Bürgern sowie der Wirtschaft den Einsatz einfacher, sicherer sowie standardisierter elektronischer Verfahren gewährleisten, Schriftformerfordernisse und Pflichten zum persönlichen Erscheinen abbauen sowie die Entwicklung und Bereitstellung von „in höchstem Maße nutzerfreundlichen Verwaltungsdienstleistungen“ auf kommunaler sowie Länder- und Bundesebene fördern, „die die Bürger einfach und sicher online mit der eID des Personalausweises nutzen sollen“.
Des weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in der Bundesverwaltung darauf hinwirken, dass Akten vollständig elektronisch geführt werden, um medienbruchfreie Verwaltungsverfahren zu ermöglichen und mobiles Arbeiten zu vereinfachen. Auch soll sie „eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen über den IT-Planungsrat zur Verbesserung der Informationssicherheit in der IT der Verwaltung“ pflegen, verbindliche Maßnahmen zur gemeinsamen Abwehr von Angriffen und Minimierung von Risiken ergreifen sowie sichere Verschlüsselungsverfahren sowie deren Implementierung und einfache Handhabbarkeit fördern und unterstützen.
Darüber hinaus zählt zu dem umfangreichen Forderungskatalog des Antrags unter anderem, „IT-Sicherheit und die Rückgewinnung der technologischen Souveränität zu einem Schwerpunktprojekt“ zwischen Bund und Ländern zu machen sowie „die Transparenz politischer Prozesse und die Beteiligungsmöglichkeiten deutlich auszubauen und bei wichtigen Gesetzgebungsverfahren stärker auf internetbasierten Plattformen zur Beteiligung zu setzen“.
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