+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

28.09.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 552/2016

Linke will schärfere Regeln bei Leiharbeit

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine strikte Begrenzung von Leiharbeit und eine wirksame Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen. In einem Antrag (18/9664) kritisiert die Fraktion, dass der von der Bundesregierung dazu vorgelegte Gesetzentwurf dem Problem „in keiner Weise“ gerecht werde.

Die Linke verlangt deshalb, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an verschiedenen Stellen zu ändern. So soll unter anderem das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gelten. Die dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern soll verboten werden. Der vorübergehende Einsatz von Leiharbeitern soll auf drei Monate begrenzt werden. Ferner sollen sie aufgrund ihrer hohen Flexibilität einen „Flexibilitätsausgleich“ in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen soll unter anderem die Beweislast, dass ein Werkvertrag rechtmäßig ist, dem Auftraggeber zugewiesen und Sozialstandards für Werkverträge festgelegt werden. Betriebs- und Personalräte sollen ein „zwingendes Mitbestimmungsrecht“ bei Werkverträgen und Leiharbeit haben, heißt es in dem Antrag weiter.

Marginalspalte