Funknetze werden gegen Störung geschützt
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (18/8960) zugestimmt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch kleinere Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Entwurf zu, während die Fraktion Die Linke dagegen stimmte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Mit dem Gesetz wird das Inverkehrbringen, Lagern, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln geregelt. Als Betriebsmittel werden Geräte definiert, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder durch elektromagnetische Ausstrahlungen gestört werden können. Das Gesetz legt für diese Betriebsmittel ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit fest. „Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Funknetze einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie an diese Netze angeschlossenen Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt sind“, schreibt die Regierung in dem Entwurf, mit dem eine europäische Richtlinie umgesetzt wird. Das Gesetz steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)