Gesetzliche Regelung zur Endlager-Suche
Berlin: (hib/SCR) Wann konkret und in welcher Form die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) gesetzlich umgesetzt werden, bleibt vorerst unklar. Das Bundesumweltministerium (BMUB) will aber noch in diesem Jahr zumindest Textvorschläge vorlegen. Eine gesetzliche Umsetzung könne dann noch „deutlich“ vor der Sommerpause im kommenden Jahr erfolgen, sagte ein Vertreter des Ministeriums während eines öffentlichen Fachgespräches des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit den ehemaligen Mitgliedern der Endlager-Kommission. Noch nicht geklärt sei, ob die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringe oder das den Bundestagsfraktionen überlasse. Die Endlager-Kommission hatte Ende Juni nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht (18/9100) vorgelegt. Darin werden unter anderem Empfehlungen zu wissenschaftlich-technischen Kriterien sowie zur Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Suchverfahrens formuliert.
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission, forderte eine enge Einbeziehung des Bundesrates bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Dies gelte insbesondere, wenn der Entwurf von den Fraktionen eingebracht werden, da dieser dann nicht vor der parlamentarischen Behandlung dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wird. Auch Matthias Miersch (SPD) sprach sich für „neue Formen der Zusammenarbeit“ aus, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass alte Frontstellungen wieder aufbrächen. Ähnlich äußerte sich Steffen Kanitz (CDU). Man müsse sich über das Format der Zusammenarbeit verständigen. Allerdings schafften auch formelle Verfahren Vertrauen, betonte der Christdemokrat.
Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie die Veränderungssperre für den Standort Gorleben weiter geregelt wird. Sie läuft Ende März 2017 ab. Es sei eine gesetzliche Regelung geplant, die sich nicht nur auf Gorleben beziehe, sondern auch auf weitere mögliche Standorte für ein Endlager, sagte der BMUB-Vertreter. Dazu müsse wirtsgesteinspezifisch ausgearbeitet werden, welche Vorhaben negative Auswirkungen auf einen möglichen Standort haben könnten. In welchem Gesetz diese Regelung umgesetzt und ob dieses Gesetzgebungsverfahren individuell oder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen angegangen wird, ist laut BMUB-Vertreter ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.
Die Abgeordneten und die ehemaligen Mitglieder der Endlager-Kommission setzten sich zudem mit den Ergebnissen der Online-Konsultation auseinander. Zwischen Anfang Juli und Mitte September hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Abschlussbericht der Kommission im Internet zu kommentieren. Insgesamt sind laut Auswertung mehr als 800 Kommentare eingegangen, 111 aktive Nutzer wurden gezählt. Das Gros der Kommentare bezog sich demnach auf die technisch-naturwissenschaftlichen Aspekte des Berichts.
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