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05.10.2016 Inneres — Antwort — hib 569/2016

Türkische Fahndungsersuchen

Berlin: (hib/STO) Fahndungs- und Auslieferungsersuchen der Türkei vor und nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli dieses Jahres sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9613). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele offizielle Fahndungs- und Auslieferungsersuchen türkische Behörden „bezüglich Anhängerinnen und Anhänger des Predigers Fethullah Gülen“ an Bundesbehörden oder die Bundesregierung übermittelt haben.

Wie die Bundesregierung dazu schreibt, befinden sich unter den Fahndungsersuchen, die vor dem Putschversuch eingegangen sind, „ zwei Ersuchen, die ausschließlich mit der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu Fethullah Gülen begründet werden“. „Auslieferungsersuchen zu diesem Tatvorwurf sind nicht eingegangen“, heißt es in der Antwort weiter.

Danach gab es vor dem Putschversuch zudem jedenfalls zwei Auslieferungsersuchen gegen Personen wegen sonstiger Straftaten, bei denen es aufgrund der Gesamtumstände naheliegt, dass sie der Gülen-Bewegung angehören. Weiterhin seien im Jahr 2015 seitens der türkischen Behörden auf dem IP-Weg sechs internationale Fahndungsersuchen auf Grundlage diverser Straftaten übermittelt worden, „hinsichtlich derer aus zum Teil öffentlich zugänglichen Informationen zu diesen sechs Personen recherchiert werden konnte, dass sie als Anhänger von Fethullah Gülen gelten“. Nach dem Putschversuch seien „weder Fahndungs- noch Auslieferungsersuchen zu diesem Tatvorwurf eingegangen“.

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