Doppelstruktur der Krankenkassenaufsicht
Berlin: (hib/PK) Die Doppelstruktur von bundes- und landesrechtlicher Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/9859) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bundesweit geöffnete Krankenkassen unterlägen der Rechtsaufsicht durch das Bundesversicherungsamt. Krankenkassen, die nur in bis zu drei Bundesländern geöffnet seien, würden hingegen jeweils von der Behörde jenes Landes beaufsichtigt, in dem sie ihren Hauptsitz hätten.
Folge dieser unterschiedlichen Aufsichtspraxis seien Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen. Daher gebe es immer wieder Forderungen nach einer stärkeren Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis sowie einer Neuregelung der Aufsicht. Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, ob die Bundesregierung hinsichtlich der Krankenkassenaufsicht einen Reformbedarf sieht.
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