Verlängerung von Entscheidungsfristen
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung - 07.10.2016 (hib 577/2016)
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat fordert im Zuge der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften (18/9526) unter anderem eine Verlängerung von behördlichen Entscheidungsfristen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/9909) über die Stellungnahme der Länderkammer hervor. Damit soll laut Bundesrat auf eine vorgesehene Verlängerung der Einwendungsfristen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung reagiert werden, die dazu führe, dass die jeweilige Genehmigungsbehörde „sich mit den Argumenten aus der Anhörung erst entsprechend spät befassen“ könne. Konkret geht es der Länderkammer dabei um Genehmigungsverfahren im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung das Ansinnen des Bundesrates ab. Der Gesetzentwurf habe vielmehr das Ziel, „eine Verlängerung von Zulassungsverfahren zu vermeiden“, heißt es in der Unterrichtung.
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