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10.10.2016 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 578/2016

Löschung von Kinderpornografie

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren „Bericht über die im Jahr 2015 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs“ vorgelegt. Die Unterrichtung (18/9915) stellt detailliert das Vorgehen des Bundeskriminalamts (BKA) gegen nach deutschem Recht strafbare sexualisierte Darstellungen von Kindern im Internet dar. Demnach wurden im vergangenen Jahr 3.064 Hinweise zu kinderpronografischen Inhalten durch das BKA erfasst (2014: 2919). Davon konnte in 46 Fällen keine Löschaufforderung erfolgen, weil die Internetadresse im Tor-Netzwerk („Dark Net“) verborgen war, aus rechtlichen Gründen eine Weiterleitung an einen ausländischen Kooperationspartner nicht möglich war oder kein Adressat ermittelt werden konnte. Von den verbleibenden 3.018 Fällen hatten 41 Prozent eine inländische Internetadresse und 59 Prozent eine ausländische.

Von den in Deutschland ins Netz gestellten Inhalten waren der Unterrichtung zufolge 70 Prozent spätestens zwei Tage nach Eingang der Meldung beim BKA gelöscht, 96 Prozent nach einer Woche. Von den im Ausland eingestellten Inhalten seien 55 Prozent nach einer Woche und 81 Prozent nach vier Wochen gelöscht gewesen. Dies sei jeweils weniger gewesen als 2014. Gründe dafür seien „nicht bekannt, da in der Regel keine Rückmeldungen aus dem Ausland erfolgen“, schreibt die Bundesregierung.

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