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10.10.2016 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 578/2016

„Reichsbürger“ und „Malta Inkasso“

Berlin: (hib/PST) Nach Medienberichten über einen als „Malta Inkasso“ bezeichneten juristischen Trick, mit dem sogenannte „Reichsbürger“ Geld von Justizmitarbeitern einzutreiben versuchen, verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9868) Auskunft darüber. Als „Reichsbürger“ bezeichnen sich Deutsche, die von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen und daher die Bundesrepublik und ihre Institutionen nicht anerkennen. Wie die Fraktion Die Linke in ihrer Anfrage schreibt, haben solche „Reichsbürger“ in Malta ein Inkassounternehmen gegründet, über das sie „horrende Geldsummen“ geltend machen. Allein in Brandenburg sollen davon 15 Richterinnen und Richter betroffen sein, wie die Fraktion unter Berufung auf „RBB-online“ schreibt. Dazu würden erfundene Schulden in ein amerikanisches Online-Handels-Register eingetragen, was ausreiche, um diese vor einem Gericht in Malta ungeprüft geltend zu machen. Wenn nicht umgehend durch einen in Malta zugelassenen Anwalt Widerspruch eingelegt werde, ergehe ein in Deutschland vollstreckbares Urteil.

Die Linke will in ihrer Anfrage nun wissen, was die Bundesregierung über diese Vorgänge weiß, wie sie diese juristisch beurteilt und was sie, unter anderem gegenüber maltesischen und amerikanischen Behörden sowie im Rahmen der EU, gegen diese Methode unternimmt.

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