Menschenrechte in Bosnien-Herzegowina
Berlin: (hib/VT) Die Bundesregierung schließt eine „latente Diskriminierung von Minderheiten durch die jeweilige Mehrheit“ in Bosnien und Herzegowina weiterhin nicht aus. „Dabei können Benachteiligungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe indirekt auch Benachteiligungen aufgrund der Religionszugehörigkeit darstellen, da diese teilweise als konstitutiv für die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe angesehen wird“, heißt es in der Antwort (18/9832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9391), die die menschenrechtliche Lage in Bosnien und Herzegowina thematisiert hatte.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort weiter, sie habe darüber hinaus „keine Erkenntnisse über Fälle politischer Verfolgung, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung oder Strafe beziehungsweise willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Bosnien und Herzegowina“. Auch entspreche aus Sicht der Bundesregierung „die Rechtslage zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen insgesamt internationalen Standards“. Des Weiteren herrschten Religions- und Pressefreiheit, und ein im Juli verabschiedetes Antidiskriminierungsgesetz habe unter anderem den Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen verbessert, heißt es in der Antwort.
Allerdings, gibt die Bundesregierung an, seien Roma in Bosnien und Herzegowina wirtschaftlich und sozial benachteiligt. Vor allem nicht-registrierte Roma seien „etwa bei der Suche nach einer Beschäftigung, bei Sozialleistungen und Krankenversicherung, Aus- und Fortbildung, Fragen der Ansiedlung und Unterkunft, beim Zugang zu Personaldokumenten und Sicherheitsfragen“ diversen Benachteiligungen ausgesetzt. Roma hätten im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen auch weniger Zugang zu einer Krankenversicherung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Das Helsinki Komitee für Menschenrechte gehe davon aus, dass etwa 10.000 Roma nicht über eine angemessene Unterkunft verfügen. Auch schätze das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge in Bosnien und Herzegowina, dass ein Drittel der schulpflichtigen Roma-Kinder keine Schule besucht.
Weiterhin seien die etwa 100.000 in Bosnien und Herzegowina lebenden Binnenvertriebene und Flüchtlinge aus Teilen des ehemaligen Jugoslawiens „teilweise Diskriminierungen ausgesetzt und haben Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden; dies gilt insbesondere dann, wenn sie nicht der jeweiligen ethnischen Mehrheit der Region angehören“. Darüber hinaus lebten laut Regierungsstatistiken noch etwas 7.500 Menschen in Sammelzentren, „die ursprünglich nur provisorischen Schutz bieten sollten“.
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