Verordnung zu Luftsicherheitsgebühren
Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (18/9752) geht es in der als Unterrichtung (18/9833) vorliegenden Gegenäußerung der Regierung zur entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates. Unter anderem teilt die Bundesregierung darin „die Auffassung des Bundesrates, dass neben der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes eine zeitnahe Anpassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung erforderlich ist“. Zugleich verweist sie darauf, dass mit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in der Entwurfsfassung „die Grundlage für eine alle erforderlichen Tatbestände abdeckende Neufassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelegt“ werde. Durch die „klare Benennung eines Termins für das Inkrafttreten dieser neuen Ermächtigungsgrundlage“ sei „eine Festlegung dahingehend erfolgt, dass die Neufassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung sechs Monate nach Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet“ werden könne.
Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes soll das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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