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12.10.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 584/2016

Entschädigung der NS-Opfer von Distomo

Berlin: (hib/AHE) Für die „mögliche Beschlagnahmung von Vermögen der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung von NS-Opfern in Italien“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9873). Das Oberlandesgericht Florenz habe im August dieses Jahres entschieden, den Klageantrag der Bundesregierung zur Aufhebung eines Urteils zurückzuweisen, „mit dem die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung von NS-Opfern betrieben wird“, schreiben die Abgeordneten. In dem Verfahren sei es um die Opfer des SS-Massakers in der griechischen Ortschaft Distomo im Jahre 1944 gegangen. „Den Überlebenden beziehungsweise Angehörigen hatten griechische Gerichte Entschädigung in Höhe von rund 37,5 Millionen D-Mark zugesprochen. Weil die Bundesregierung diese Urteile nicht anerkennt und den Opfern jegliche Entschädigung verweigert, begehren diese nun in Italien die Vollstreckung ihrer Ansprüche“, heißt es weiter. Dazu hätten sie auch beantragt, dass deutsches Staatsvermögen beschlagnahmt wird.

Die Bundesregierung und auch die Deutsche Bahn AG hätten sich hingegen in Florenz mit ihrem Wiederaufnahmeantrag gegen eine mögliche Heranziehung ihres Vermögens gewandt. Dieser Antrag sei nunmehr zurückgewiesen worden, so dass die Vollstreckung auch gegen das Bahnvermögen fortgesetzt werden könne. „Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte das neue Urteil des Oberlandesgerichts Florenz der Bundesregierung Anlass sein, die Entschädigungsrechte der Opfer endlich zu erfüllen. Es ist unwürdig, den Überlebenden und Verwandten dieses Massakers einen jahrzehntelangen Rechtsstreit zuzumuten“, argumentieren die Abgeordneten.

Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Urteil zieht und ob sie plant, „Schritte zu unternehmen, um der Verwertung des Bahnvermögens zur Entschädigung von NS-Opfern entgegenzutreten“.

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