Kirchenasyl in Deutschland
Berlin: (hib/STO) Um die „Praxis des Kirchenasyls in Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9638). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen im Februar 2015 vereinbart, „dass in begründbaren Ausnahmefällen so frühzeitig wie möglich eine zwischen Kirche und Bamf gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen über zentrale Ansprechpartner stattfindet“. Zu diesem Zweck sollten dem Bamf über die kirchlichen Ansprechpartner aussagekräftige Dossiers vorgelegt werden, „aus denen sich eine begründete, humanitäre Härte im Einzelfall ergibt“. An diese Vereinbarung, die nach Einschätzung des Bamf „bislang konstruktiv“ verlaufe, werde sich das Bundesamt auch in Zukunft halten.
„Die Tradition des Kirchenasyls wird von der Bundesregierung respektiert“, heißt es in der Antwort weiter. Dennoch sei zu beachten, dass die Gewährung von Asyl in Deutschland allein dem Staat obliege. Der Staat entscheide in einem rechtsstaatlichen Verfahren über die Gewährung des Schutzes vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes und die Zuerkennung des internationalen Schutzes nach der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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